Kostenvoranschläge sowie Kurzgutachten
Bei Unfällen mit Reparaturkosten unter der sogenannten Bagatellschadengrenze von ca. 750€ (Sie unterliegen der Schadensminderungspflicht) werden die Gutachterkosten von der Versicherung nicht erstattet, hier empfiehlt zur Kostenermittlung einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten erstellen zu lassen.
Da beim Kostenvoranschlag, wie der Name schon verrät, nur die anfallenden Reparaturkosten kalkuliert werden, ist die Aussagekräftigkeit eines Kurzgutachtens weit genauer.
So werden in einem Kurzgutachten beweissichernde Fotos, eine kleine Dokumentation der Schadensvorgänge sowie die genauen Fahrzeugdaten mit der Kalkulation der Reparaturkosten dokumentiert.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob bei Ihnen ein Bagatellschaden vorliegt, Sie einen umfangreiches Gutachten, einen Kostenvoranschlag oder auch ein Kurzgutachten benötigen – wir helfen Ihnen gerne, rufen Sie uns einfach dazu an.