Haftpflichtfall
Tipps & Rechte als Geschädigter im Haftpflichtfall
Sie als Geschädigter haben das Recht eines KFZ-Sachverständigen sowie auf einen Rechtsanwalt ihrer Wahl, diese Kosten „muss“ der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung erstatten (BGB - Der Geschädigte bzw. dessen Eigentum ist so zu stellen, als wäre das Schadensereignis nie eingetreten).
Der Sachverständige und das erstellte Gutachten trägt für die gerechte Ermittlung der Reparaturkosten bei, berechnet die Zahlung eines Ersatzfahrzeuges, veranlasst den Ausgleich für die „Wertminderungen“, welche durch den Unfall entstanden ist, gilt als Beweissicherung der Unfallgegebenheiten etc.! Reparieren Sie Ihren Unfall beispielsweise auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages, verlieren Sie all diese Ansprüche. Für die „Folgeschäden“ des Unfalls haften und zahlen Sie oder Ihr Reparaturbetrieb, die den Kostenvoranschlag erstellt hat.
Sie als Geschädigter bestimmen den Ablauf der Schadenregulierung und sind an keine Weisungen des Unfallgegners sowie deren Versicherungsgesellschaften gebunden.
Sie müssen die Sachverständigen der Versicherungsgesellschaften oder die von den Versicherungen beauftragten Sachverständigen wie beispielsweise von Dekra, carexpert,… nicht akzeptieren oder sich auf einen derartigen Kostenvoranschlag verweisen lassen und somit womöglich auch auf ein Ersatzfahrzeug, den fälligen Betrag der Wertminderung, sowie auf eine fach- und sachgerechten Reparatur verzichten!
Lassen Sie sich nicht die Butter vom Brot nehmen, die oftmals angebotene Komlettabwicklungen des Schadens („modernes Schadensmanagment“) durch Versicherungsgesellschaften erscheint bequem, einfach und freundlich – also warum auch nicht? Die Kehrseite der Medaille – wo bleibt das Ersatzfahrzeug, der Betrag für die eingetretene Wertminderung (was sagt ihr späterer Käufer, wenn Sie ihm den Schaden nennen), wird ihr Fahrzeug fach- & sachgerecht repariert (fällt Ihnen der Unterschied zwischen einer Smart-Repair-Lackierung und einer Reparatur nach Herstellervorgaben auf), wer zahlt die Folgereparaturen die sich nach Unfällen ergeben können die auf dem ersten Blick oft nicht ersichtlich sind?
Für die so regulierende Versicherungsgesellschaft stellt dies alles kein Problem mehr da, Sie haben die Reparatur doch akzeptiert und deshalb auch unterschrieben.
Nichtsdestotrotz soll diese Seite nicht dazu dienen, die Versicherungsgesellschaften an den Pranger zu stellen. Die „Versicherungen“ gehen weitestgehend ihrer Arbeit ordentlich nach, aber schwarze Schafe bestätigen halt doch die Regel – warum sollten Sie sich das gefallen lassen!